Datenpanne im Praxisbetrieb: Was in den ersten 24 Stunden zählt

Datenpanne im Praxisbetrieb: Was in den ersten 24 Stunden zählt

Datenpanne im Praxisbetrieb: Was in den ersten 24 Stunden zählt

Ein verlorenes Notebook. Ein Befund an die falsche E-Mail-Adresse. Ein Verschlüsselungstrojaner im Praxisnetzwerk.
Datenschutzvorfälle kündigen sich selten an. Doch die ersten Stunden entscheiden darüber, ob aus einem einzelnen Fehler ein größerer Schaden wird.

Vier Schritte für den Ernstfall:
1. Eindämmen
Betroffene Zugänge oder Systeme nach dem Notfallplan absichern bzw. isolieren. So lässt sich weiterer Datenabfluss oder Schaden begrenzen.
2. Dokumentieren
Was ist passiert? Wann wurde der Vorfall erkannt? Welche Daten könnten betroffen sein – und wie viele Personen? Den Sachverhalt von Anfang an nachvollziehbar festhalten.
3. Bewerten
Besteht ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen? Diese Einschätzung ist entscheidend für das weitere Vorgehen.
4. Melden
Ist der Vorfall meldepflichtig, muss die Meldung grundsätzlich unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden bei der zuständigen Datenschutzaufsicht eingehen. Bei hohem Risiko kann zudem eine Information der Betroffenen erforderlich sein.

Was in der Hektik am meisten hilft: Vorbereitung.
Wer Zuständigkeiten, Kontaktwege und Dokumentationsvorlagen bereits festgelegt hat, verliert im Ernstfall keine wertvolle Zeit.

Gibt es in Ihrer Praxis einen klaren Ablauf für Datenschutzvorfälle?

Folgen Sie Netzdienste für praxisnahes Wissen zu Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen.
– Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. –

#Datenschutz #Datenpanne #Datenschutzvorfall #Gesundheitswesen #DSGVO #ITsicherheit #Praxismanagement #TeamND @netzdienste

Datenpanne im Praxisbetrieb: Was in den ersten 24 Stunden zählt

Ursprünglich veröffentlicht auf LinkedIn.